16
Jan
2008

Dummes Geschwätz

Für die Betreuung kranker Kinder gälte der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse nur noch bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, wollte mir meine Ex-Gattin gestern glaubhaft machen.

So ein Scheiß!

Hömma, Olle... wenn Du keinen Bock hast, wegen zwei kranken Kindern der Arbeit fern zu bleiben, dann sag mir das einfach. ICH hätte mich befreien lassen.

Daran hat sich seit März letzten Jahres nichts geändert.

Nach wie vor gilt:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht
  • .
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
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kopf.los?

too old to die young

zufälligst

in den Grenzen vom 09.08.2007 gegen 22 Uhr :)

mitspracherecht

Achtung - Kalauer
Einem Österreicher soll bei ihrem Anblick der...
klar.text - 16. Apr, 13:26
sowas wird doch in kansas...
sowas wird doch in kansas wahrscheinlich noch auf dem...
timanfaya - 16. Apr, 12:36
muss wohl daran liegen,...
muss wohl daran liegen, dass sie nie in kansas lebte.
Hr. Text (anonym) - 16. Apr, 12:12
ich habe ja ein hohes...
ich habe ja ein hohes musikalisches abstraktiuonsvermögen,...
timanfaya - 16. Apr, 11:49
ich spende ein E wie...
ich spende ein E wie Emil.
Tante (anonym) - 12. Apr, 21:28
Stimmt! Kreisch! Soweit...
Stimmt! Kreisch! Soweit hab ich gar nicht gedacht....
Rümpfnasen Tante Amber (anonym) - 28. Mrz, 18:37

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spieg.lein

Hallo Fremder.

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