Muster 21 (1. 1995)
Gesundheitsreform vs. Volkswirtschaftlicher Schaden
Mein Kind ist krank - nix wirklich schlimmes - fieberhafte Erkältung. Da meine Ex-Gattin heute einen wichtigen Termin hatte, habe ich die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege übernommen. Selbstverständlich - und eigentlich auch kein Problem, denn nach § 45 SGB 5 habe ich in diesem Fall Anspruch auf Krankengeld.
Was mir jedoch nicht klar war, dass ich dafür mit dem kranken Kind, das eigentlich ins Bett gehörte, beim Kinderarzt vorstellig werden musste. 2 geschlagene Stunden lungerte ich mit meinem fiebrigen Kind in einem stickigen, viel zu warmen Wartezimmer herum. Um mich herum Mütter, die sich vehement gegen das Öffnen der Fenster zur Wehr setzten, vermutlich aus Angst um eine Mittelohrentzündung ihrer Sprößlinge.
Nebenbei las ich auf der Titelseite der Bild der Frau die Headline (Überschrift) "147 Pfund abgenommen - die 3 Stufen-Diät" "Holla", dachte ich "147 Pfund, dass ist mehr als ich wiege."
Ausserdem musste ich feststellen, dass Ernie und Bert völlig unvorteilhaft gekleidet sind. Der etwas pummelige Ernie trägt Quer- und der schlacksige Bert Längststreifen. Was die sich dabei wohl gedacht haben? Aber ich schweife ab.
Sollte ich beim nächsten Mal in die Situation kommen, mein Kind wegen Krankheit betreuen zu dürfen, melde ich mich einfach selbst krank. Das geht unproblematisch telefonisch und bedarf in meinem Fall erst ab dem dritten Tag einer ärztlichen Attestierung. Allerdings geht dieser Ausfall dann zu Lasten meines Arbeitgebers.
Ob Frau Ursula "Ulla" Schmidt das so gewollt hat?


